zum Triebfahrzeugführer oder Zugführer hergestellt ist. Steht Zugfunk nicht zur Verfügung, darf die Fahrplan-Mitteilung über eine andere Einzelsprechverbindung diktiert werden. Der Triebfahrzeugführer oder Zugführer fertigt die Fahrplan-Mitteilung ohne Durchschrift aus. Der Ausfertiger muss den Wortlaut der Fahrplan-Mitteilung wiederholen. Der diktierender Mitarbeiter muss die Richtigkeit der Wiederholung bestätigen. Nachdem die Richtigkeit der Wiederholung bestätigt worden ist, muss der Ausfertiger die anordnende Stelle und den Namen des diktierenden Mitarbeiters mit dem Zusatz „gez.“ vermerken, die Uhrzeit eintragen und mit dem Zusatz „I. A.“ unterzeichnen.